Gesonderte Bedingungen für Payment-Funktionen | Gastronovi Pay

gastronovi GmbH

Stand: 13.05.2024

Diese gesonderten Bedingungen für Payment-Funktionen – Gastronovi Pay (die „Payment Bedingungen“) gelten ergänzend zu und nur gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der gastronovi GmbH (die „AGB“). Sie gehen den AGB vor, soweit sie abweichende Festlegungen enthalten. Soweit diese Payment Bedingungen keine Festlegungen beinhalten, gelten die AGB auch für die hierin enthaltenen Themen.

 

1 Allgemeines, Vertragsverhältnisse

1.1 Über die von Gastronovi bereitgestellte Software „Gastronovi Office“ (die „Software“) ist für Kunden die Nutzung der Funktion „Gastronovi Pay“ unter Nutzung von Zahlungsdiensten des Anbieters Adyen N.V., Simon Carmiggeltstraat 6-50, NL1011 DJ, Amsterdam, Niederlande („Adyen“) möglich. Kunden können hiermit elektronische Zahlungen von ihren Endkunden über Kartenterminals oder sog. „Card not present“-Transaktionen abwickeln.

1.2 Gastronovi nimmt dabei die Rolle des technischen Integrators der Zahlungsdienste von Adyen ein: Es wird die Möglichkeit der Dienstenutzung über die Software angeboten.

1.3 Der Kunde, der Gastronovi Pay und damit die Zahlungsdienste von Adyen (die „Adyen-Dienste“) nutzen möchte, muss dafür einen vorgegebenen Onboarding-Prozess durchlaufen, der unter anderem den Abschluss eines „Merchant Agreements“ zwischen dem Kunden und Adyen vorschreibt, auf dessen Basis die Zahlungsdienste konkret von Adyen gegenüber dem Kunden erbracht werden. An diesem Vertrag ist Gastronovi nicht als Partei beteiligt.

1.4 Gastronovi ist zu keinem Zeitpunkt technisch oder kaufmännisch in die Abwicklung konkreter Zahlungsvorgänge eingebunden und hat hierauf – abgesehen von der Tatsache, dass die Abwicklung eines Zahlungsvorgangs durch die Übermittlung eines entsprechenden Abrechnungsdatensatzes durch Gastronovi angestoßen wird – keine Einwirkungsmöglichkeit. Gastronovi kommt insbesondere zu keinem Zeitpunkt in Besitz der Geldmittel.

1.5 Bei einer Nutzung der Adyen-Dienste ergeben sich demnach die folgenden Vertragsbeziehungen:

1.5.1 Der Kunde schließt das sog. Grundgeschäft mit seinem Endkunden ab, in dessen Rahmen eine Zahlung vom Endkunden an ihn (oder auch eine Rückerstattung) erfolgen soll.

1.5.2 Der Kunde ist mit Gastronovi über einen Nutzungsvertrag für die Software nach Maßgabe der AGB und dieser Payment Bedingungen verbunden, die die rechtlichen und technischen Grundlagen dafür festlegen, dass der Kunde Gastronovi Pay, d. h. die Adyen-Dienste für Zahlungsabwicklungen, über die Software nutzen kann.

1.5.3 Die Abwicklung des Zahlungsvorgangs erfolgt auf Basis eines „Merchant Agreements“ zwischen dem Kunden und Adyen, das die Vertragsgrundlage für die Erbringung der Adyen-Dienste durch Adyen darstellt und im Onboarding-Prozess zwingend vom Kunden akzeptiert werden muss.

1.5.4 Gastronovi kann daneben gewisse Service- oder Nebenleistungen zu den Adyen-Diensten (siehe Ziff. 2.4) selbst erbringen oder durch von Gastronovi zertifizierte Partner / Händler („Digitalisierungspartner“) erbringen lassen, die einen inhaltlichen Bezug zum Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Adyen haben können, z. B. Supportleistungen oder die Beschaffung von Kartenterminals. Diese werden von Gastronovi bzw. den Digitalisierungspartnern auf eigener vertraglicher Grundlage oder als Erfüllungsgehilfe der Parteien erbracht und machen Gastronovi oder den Digitalisierungspartner demnach nicht zu einer Partei des Merchant Agreements oder sonstiger Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Adyen.

1.6 Soweit Gastronovi die Integration der Adyen-Dienste oder weiterer Anbieter und das Angebot der (gebündelten) Nutzungsmöglichkeiten unter eigenen Marken- oder Produktnamen vermarktet, wie z. B. unter der Bezeichnung „Gastronovi Pay“, ändert sich an den zuvor dargestellten Vertragskonstellationen nichts: Gastronovi wird in keinem Fall Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen mit Kunden eingehen oder sonst wie für die Ausführung derartiger Dienstleistungen rechtlich die Verantwortung übernehmen.

 

2 Ermöglichung der Nutzung von Gastronovi Pay

2.1 Gastronovi ermöglicht den Kunden die Nutzung der Adyen-Dienste über Gastronovi Pay in der Software. Voraussetzung hierfür ist neben dem Vorliegen einer gültigen Lizenz für die Software die vollständige Absolvierung des von Adyen vorgegebenen Onboarding-Prozesses (siehe Ziff. 3), um einen sog. „Sub-Merchant Account“ bei Adyen zu registrieren.

2.2 Etwaige technische Voraussetzungen für die Nutzung bestimmter Adyen-Dienste sind im Support-Portal von Gastronovi hinterlegt. Gastronovi behält sich vor, diese Voraussetzungen je nach Bedarf zu ergänzen, erweitern oder anzupassen, insbesondere wenn sich aufgrund von Änderungen der Adyen-Dienste oder der Vorgaben hierfür von Adyen entsprechender Bedarf ergibt.

2.3 Gastronovi wird im Rahmen des Onboardings grundsätzlich nur als Vermittler von Erklärungen und Angaben sowie bei der Nutzung der Adyen-Dienste nur als Übermittler der Informationen zur Ausführung von Zahlungsvorgängen des Kunden tätig und erbringt, soweit hierin nicht anders geregelt, keine eigenen Leistungen, übernimmt also insbesondere keine Verantwortung für Tätigkeiten von Adyen oder dem Kunden gegenüber dem jeweils anderen. Gastronovi prüft demnach insbesondere nicht die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Angaben des Kunden, von Zahlungsanfragen oder -vorgängen oder übernimmt sonst wie eine Verantwortung hierfür gegenüber dem Kunden. Sollte Gastronovi dennoch von Adyen oder Dritten wegen der Angaben des Kunden oder seiner sonstigen Handlungen im Onboarding-Prozess oder bei der Nutzung der Zahlungsdienste von Adyen in Anspruch genommen werden, gelten Ziff. 10.4 und 10.5.

2.4 Gastronovi erbringt im Zusammenhang mit dem Onboarding und den Adyen-Diensten nur die folgenden Leistungen selbst oder durch Digitalisierungspartner (die „Gastronovi Dienste“):

2.4.1 Verbindung der Software mit der Adyen-Plattform, um den Kunden die Nutzung der Adyen-Dienste zu ermöglichen;

2.4.2 Beschaffung und Integration von Zahlungsterminals zur Nutzung mit der Software;

2.4.3 Unterstützung bei der Anmeldung von Kunden für die Adyen-Dienste über den Onboarding-Prozess gemäß Ziff. 3 nebst Übermittlung der KYC-Dokumente und Unterstützung von Kunden bei allen Fragen zu den Adyen-Diensten und/oder dem Onboarding-Prozess;

2.4.4 Einrichtung und Verwaltung der vom Kunden gewählten Einstellungen und Konfigurationen für Kunden auf der Adyen-Plattform über das für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Dashboard, einschließlich der Risikomanagement- und Betrugspräventions-Tool-Einstellungen, jedoch ohne Verantwortung für die Angemessenheit, Wirksamkeit oder Vollständigkeit der Einstellungen und Konfigurationen zu übernehmen;

2.4.5 Supportleistungen nach Maßgabe der Ziff. 5.

2.4.6 Gastronovi kann daneben im Auftrag von Adyen Rechnungserstellung und -versand im Hinblick auf die Vergütungen für die Nutzung der Adyen-Dienste übernehmen (siehe Ziff. 9).

2.5 Gastronovi sagt keine bestimmte Verfügbarkeit für die Nutzbarkeit von Adyen-Diensten zu. Durch technische oder rechtliche Anpassungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle oder sonstige Umstände seitens Adyen oder Gastronovi kann es zu temporären Einschränkungen oder Nichtverfügbarkeiten der Adyen-Dienste kommen.

2.6 Gastronovi behält sich vor, das Angebot der Adyen-Dienste über die Software nach freiem Ermessen dauerhaft zu beschränken oder ganz oder teilweise einzustellen, insbesondere wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen geboten erscheint.

2.7 Gastronovi wird dem Kunden, soweit möglich, etwaige Fälle der Ziff. 2.5 und 2.6 mit angemessener Frist, nach Möglichkeit mindestens mit 24 Stunden (Ziff. 2.5) bzw. 6 Wochen (Ziff. 2.6) Vorlauf ankündigen. Der aktuelle Status sowie Ankündigungen und Wartungsarbeiten werden dazu regelmäßig in der Statusübersicht für Dienste von Gastronovi (derzeit erreichbar unter status.gastronovi.com) aufgeführt.

 

3 Onboarding-Prozess

3.1 Um Adyen-Dienste grundsätzlich und in Verbindung mit der Software nutzen zu können, ist vom Kunden ein von Adyen vorgegebener Onboarding-Prozess abzuschließen. Gastronovi stellt dem Kunden hierfür nach Unterzeichnung der Payment-Vereinbarung einen Link zur Verfügung, der zur entsprechenden Onboarding-Website von Adyen führt.

3.2 Im Onboarding-Prozess hat der Kunde zunächst wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Identität und Geschäftstätigkeit sowie weitere Angaben zu machen, die Adyen für die Durchführung der sog. „Know Your Customer“ („KYC“) Prüfung benötigt.

3.2.1 Die erforderlichen Angaben werden im Onboarding-Prozess auf der Website von Adyen abgefragt.

3.2.2 Die Kommunikation von Adyen mit dem Kunden über Probleme, Fehler oder Auslassungen in den eingereichten Informationen und Unterlagen im Rahmen des Onboarding-Prozesses wird grundsätzlich über Gastronovi vermittelt.

3.2.3 Adyen wird nach eigenem Ermessen jeden Kunden, der im Rahmen des Onboarding-Prozesses eine Registrierungsanfrage stellt, unter Anwendung seiner Standardannahmeverfahren, die die Einhaltung der geltenden Gesetze und Programmregeln gewährleisten sollen, genehmigen oder ablehnen und kann die Bereitstellung zusätzlicher KYC-Informationen verlangen und sich zu diesem Zweck direkt mit dem Kunden in Verbindung setzen (wobei Gastronovi an dieser Kommunikation beteiligt und in Kopie gesetzt wird) oder Gastronovi als Vermittler der Kommunikation einschalten. Adyen wird jede Ablehnung begründen und auf Anfrage von Gastronovi jede Ablehnung, die Gastronovi für ungerechtfertigt hält, erneut prüfen. Letztlich entscheidet Adyen nach eigenem Ermessen.

3.2.4 Adyen behält sich vor, Anpassungen der erforderlichen Angaben mit 45-tägiger oder, soweit zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen oder solcher der Kartensystembetreiber erforderlich, kürzerer Ankündigungsfrist umzusetzen. Sollten Anpassungen Auswirkungen auf bestehende Kundenverhältnisse zu Adyen haben, wird Gastronovi die Anpassungen unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Im Hinblick auf die Beurteilung der Einhaltung von angepassten Anforderungen durch den Kunden gilt Ziff. 3.2.3 entsprechend.

3.3 Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Onboarding-Prozesses und damit für die Nutzung der Adyen-Dienste ist daneben der Abschluss des Merchant Agreements zwischen dem Kunden und Adyen auf Basis und durch Akzeptierung der „Adyen Sub-Merchant Terms and Conditions“ und/oder der sonstigen hierfür geltenden Vertragsbestimmungen von Adyen, die dem Kunden im Onboarding-Prozess zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

 

4 Durchführung der Zahlungsdienstleistungen durch den Zahlungsdiensteanbieter, Fraud Control Tool

4.1 Die Durchführung der Adyen-Dienste und insbesondere die Abwicklung von Zahlungsvorgängen erfolgt auf rechtlicher Basis des zwischen Adyen und dem Kunden geschlossenen „Sub-Merchant Agreements“ oder sonstiger, zwischen diesen Parteien geltender vertraglicher Vereinbarungen.

4.2 Der Umfang der Adyen-Dienste, die dem Kunden aktuell nach Maßgabe dieser Bedingungen über die Software zur Verfügung gestellt werden, ist:

4.2.1 die Verarbeitung und das Acquiring von Card Not Present (CNP)-Transaktionen, die über die Software generiert werden; und/oder

4.2.2 POS-Transaktionen (Point of Sale), die von den Kunden mithilfe von bestimmten Mobilgeräten („SoftPOS“ / „Tap to Pay“) oder von Zahlungsterminals generiert werden, die Adyen dem Kunden über Gastronovi zur Verfügung stellt (siehe hierzu Ziff. 8 ).

4.3 Weitere Adyen-Diensten können von Gastronovi jederzeit über die Software angeboten werden. Diese können gewissen technischen Voraussetzungen oder sonstigen Bedingungen unterliegen, die von Adyen oder Gastronovi nach freiem Ermessen festgelegt und angepasst werden. Weitere Adyen-Dienste können zudem gegebenenfalls gesondert vergütungspflichtig sein. Gastronovi wird die Kunden über neue Angebote, deren Voraussetzungen und etwaige Vergütungen separat informieren. Für die betreffenden und weiteren Adyen-Dienste gelten die Regelungen dieser Bedingungen entsprechend, soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart ist.

4.4 Alle Transaktionen, die über die Adyen-Dienste abgewickelt werden, werden vom Adyen Fraud Control Tool überprüft, das eine Reihe von Überprüfungen während einer Transaktion durchführt und der Transaktion einen Scoring-Wert zuordnet, der die Wahrscheinlichkeit eines Betrugs der Transaktion aus Sicht von Adyen angibt. Gastronovi kann im Namen des Kunden (siehe Ziff. 6.2) die Scoring-Werte für das Adyen Fraud Control Tool über das Dashboard konfigurieren, um festzulegen, wie das Adyen Fraud Control Tool die Transaktionen des Kunden beurteilt.

4.5 Das Fraud Control Tool garantiert dabei weder die Verhinderung von betrügerischen Transaktionen noch von daraus resultierenden Rückbuchungen oder Bußgeldern. Unabhängig von den ermittelten Scoring-Werten können Transaktionen betrügerisch oder nicht betrügerisch sein.

4.6 Gastronovi wird bei der erstmaligen Registrierung des Kunden die hierfür von Adyen vorgeschlagenen Standardeinstellungen vornehmen und Änderungen hieran nur durchführen, wenn der Kunde Gastronovi dazu anweist oder aufgrund veränderter Richtlinien von Adyen oder gesetzlicher Regelungen Anpassungen erforderlich werden.

4.7 Adyen behält sich nach eigenen Aussagen das Recht vor, Transaktionen zu stornieren, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass es sich um Betrug oder andere kriminelle Handlungen handelt, auch wenn das Fraud Control Tool die Transaktion nicht blockiert hat. In einem solchen Fall wird Adyen Gastronovi unverzüglich über diese Gründe informieren und Gastronovi wird diese unverzüglich an den Kunden weitergeben.

 

5 Supportleistungen

5.1 Gastronovi leistet selbst oder über Digitalisierungspartner 1st- und 2nd-Level-Support bezüglich der Nutzung von Adyen-Diensten im Zusammenhang mit der Software oder von Gastronovi oder Digitalisierungspartnern bezogenen Kartenterminals und leitet 3rd-Level-Support Themen an Adyen zur weiteren Bearbeitung weiter.

5.2 Für die Supportleistungen gelten, soweit sie die Software betreffen, grundsätzlich die allgemeinen Supportbedingungen von Gastronovi, die in den jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind und unter https://www.gastronovi.com/de/agb#support verfügbar sind.

 

6 Nutzung von Zahlungsterminals, Beschaffung

6.1 Für die Nutzung von Adyen-Diensten zur Zahlungsabwicklung über Zahlungsterminals, gelten die jeweiligen Bedingungen und Vertragsdokumente von Adyen, die zwischen dem Kunden und Adyen vereinbart sind, z. B. die Payment-Device Terms of Service (aktuell abrufbar unter https://www.adyen.com/legal/payment-device-terms-of-service) oder die entsprechenden Regelungen der Additional Services Terms (verfügbar über Adyen, aktuell abrufbar unter https://www.adyen.com/legal/additional-services-terms) die ausschließlich zwischen Adyen und den Kunden Anwendung finden.

6.2 Zahlungsterminals kann der Kunde auf Basis separater Kaufverträge über Gastronovi erwerben. Gastronovi erwirbt diese dabei selbst von Adyen und veräußert sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an den Kunden.

6.3 Zudem kann der Kunde optionale Zusatzhardware oder SIM-Karten-Services zur Nutzung mit mobilen SIM-Payment-Terminals auf Basis separater Verträge bei Gastronovi buchen oder beziehen.

6.4 Für von Gastronovi erworbene Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung, mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang beträgt. Das gilt nicht für die Fälle in 10.1.5, in denen die gesetzlichen Verjährungszeiten gelten.

6.5 Daneben können Kartenterminals, für die gemäß der anwendbaren Bedingungen von Adyen der „Payment Device Replacement Service“ gilt oder zwingend erworben werden muss, nach Maßgabe der entsprechenden Bedingungen von Adyen (aktuell abrufbar unter https://www.adyen.com/legal/payment-device-terms-of-service#payment-device-replacement-service) ausgetauscht werden. Gastronovi unterstützt Adyen und den Kunden bei Inanspruchnahme und Abwicklung dieser Services. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber Gastronovi bleiben hiervon unberührt.

6.6 Am Ende der Laufzeit des Softwarenutzungsvertrags mit Gastronovi, des Sub-Merchant Agreements oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung dieses Vertrages oder des Sub-Merchant Agreements und/oder im Falle, dass die Kartenterminals dauerhaft nicht mehr vom Kunden genutzt werden, wird der Kunde unverzüglich alle Zahlungsterminals über Gastronovi an Adyen zur ordnungsgemäßen Entsorgung zurückgeben. Adyen ist für die ordnungsgemäße Entsorgung der Zahlungsterminals in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und Vorschriften verantwortlich und übernimmt alle damit verbundenen Kosten.

 

7 Allgemeine Pflichten des Kunden für die Nutzung der Zahlungsdienste von Adyen

7.1 Der Kunde darf die Zahlungsdienste von Adyen nur für den Empfang von Zahlungen in seinem eigenen Namen nutzen. Er darf die Zahlungsdienste nicht weiterverkaufen, vermieten oder auf andere Weise Dritten die Nutzung der Zahlungsdienste für den Empfang von für Dritte bestimmte Zahlungen gestatten.

7.2 Der Kunde darf die Zahlungsdienste nicht für andere Arten von Produkten und Dienstleistungen nutzen, als in seiner Anmeldung im Onboarding-Prozess angegeben.

7.3 Der Kunde darf die Zahlungsdienste nicht für Produkte oder Dienstleistungen nutzen, die in der jeweils aktuellen Liste der verbotenen Produkte und Dienstleistungen von Adyen (aktuell abrufbar unter https://www.adyen.com/legal/list-restricted-prohibited) aufgeführt sind.

7.4 Sollte Gastronovi oder Adyen zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass die Informationen, die der Kunde über sein Unternehmen angegeben hat, falsch sind oder sich geändert haben, ohne dass Gastronovi oder Adyen darüber informiert wurden oder wenn der Kunde gegen eine dieser Bedingungen verstößt, können die Dienste seitens Adyen nach Maßgabe des Merchant Agreements mit sofortiger Wirkung ausgesetzt und/oder gekündigt werden und es können unter Umständen Geldbußen oder Strafbeträge von zuständigen Aufsichtsbehörden bzw. den Kartensystembetreibern für die nicht registrierte oder nicht rechtmäßige Nutzung der Zahlungsdienste verhängt bzw. verlangt werden.

7.5 Wenn Gastronovi oder Adyen Kenntnis von einem möglichen Bußgeldrisiko und/oder eine Mitteilung von Kartensystemanbieter im Zusammenhang mit dem Verhalten des Kunden erhalten, wird der Kunde auf Anforderung von Gastronovi jede angemessene Kooperation leisten, um bei der Untersuchung der relevanten Umstände zu helfen und den relevanten Verstoß abzustellen, unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel von Adyen oder Gastronovi nach den jeweils geltenden Vereinbarungen oder gesetzlichen Regelungen.

 

8 Entgelt, Abrechnung

8.1 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Adyen-Dienste sowie für die Gastronovi Dienste ist je Transaktion fällig und richtet sich nach der jeweils aktuell geltenden Entgelttabelle, die in der dann aktuell geltenden Fassung der Payment Vereinbarung zwischen Gastronovi und dem Kunden beigefügt ist oder über die Website von Gastronovi abrufbar ist. Anpassungen der Entgelttabelle mit Wirkung für zukünftige Transaktionen sind Gastronovi jederzeit vorbehalten. Dies gilt auch für den Fall, dass im Einzelfall von der Standard-Entgelttabelle abweichende Vereinbarungen zwischen Gastronovi und dem Kunden getroffen wurden.

8.2 Das Entgelt beinhaltet bereits als Anteil die Vergütung, die Adyen oder sonstige Beteiligte an den Zahlungsvorgängen für die Ausführung der Adyen-Dienste bzw. der Zahlungsvorgänge erhalten, sodass neben dem Entgelt keine separate Vergütung an Adyen zu entrichten ist. Dies gilt nicht für die Beschaffung von Kartenterminals, die nach individueller Vereinbarung separat zu vergüten sind.

8.3 Die Preise verstehen sich netto, d. h. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird, je nach Modus der Rechnungslegung (siehe Ziff. 8.5) entweder gemeinsam mit dem oder separat zum Entgelt abgerechnet und gemäß Ziff. 8.4 oder 9.2 eingezogen.

8.4 Das Entgelt ist dabei regelmäßig nicht vom Kunden an Gastronovi zu entrichten, sondern wird durch Adyen bei Ausführung der Transaktionen erfasst, bei der Auszahlung der Kundensalden einbehalten und auf verkürztem Zahlungswege direkt an Gastronovi ausgezahlt. Die Auszahlung der Kundensalden richtet sich im Übrigen nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Adyen sowie der jeweils geltenden Payment-Vereinbarung mit Gastronovi.

8.5 Je nach aktueller Ausgestaltung der Beziehung zwischen Adyen und Gastronovi wird entweder Adyen oder Gastronovi die Rechnungslegung und -übersendung bezüglich des Entgelts übernehmen.

 

9 Vollmacht

9.1 Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt Gastronovi zum Zweck der reibungslosen Nutzungsermöglichung, Zugriff auf die Daten und Einstellungen in den Systemen von Adyen zu nehmen und diese in seinem Namen zu verwalten, soweit dies für die Leistungserbringung von Gastronovi oder Adyen erforderlich ist.

9.1 Der Kunde bevollmächtigt Gastronovi zudem zur Einsicht in die Kundensalden auf den für den Kunden bei Adyen geführten Zahlungskonten und zur Erteilung von verbindlichen Auszahlungsaufträgen in Bezug auf diese Salden nach den folgenden Grundsätzen:

9.2.1 Die Vollmacht ist ausschließlich beschränkt auf die Auszahlung von Umsatzsteuerbeträgen, die auf das an Gastronovi zu entrichtende Entgelt für die Nutzungsmöglichkeit der Adyen-Dienste entfällt. Adyen zieht diese Beträge unter Umständen im Rahmen des Auszahlungsprozesses nach Ziff. 9.4 selbst nicht ab, sodass ein separater Einzug durch Gastronovi erforderlich wird.

9.2.2 Die Verfügungsmacht des Kunden über die bei Adyen geführten Zahlungskonten bleibt von der Vollmacht unberührt und besteht unbeschränkt im zuvor bestehenden Umfang fort.

9.2.3 Die Vollmacht ist jederzeit bedingungslos widerruflich.

9.2.4 Im Falle eines Widerrufs der Vollmacht oder im Falle von Verfügungen, die den Einzug der relevanten Beträge verhindern, ist eine Nutzung der Adyen-Dienste nicht möglich.

 

10 Haftung, Freistellungen

10.1 Für die Haftung von Gastronovi gilt:

10.1.1 Für Schäden irgendwelcher Art haftet Gastronovi – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.1.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet Gastronovi nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

10.1.3 Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

10.1.4 Sofern Gastronovi für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Gastronovi nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

10.1.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn Gastronovi eine Garantie übernommen hat, bei Arglist, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10.1.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Gastronovi.

10.2 Der Kunde haftet Gastronovi gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.3 Gastronovi haftet gegenüber Adyen u. U. für Rückerstattungen, Rückbuchungen, Rückbelastungen o. ä. (ggf. nebst entsprechender Gebühren, die von Kartenanbietern oder vergleichbaren Dritten hierfür erhoben werden) von Zahlungsvorgängen, die über Adyen-Dienste an den Kunden ausgezahlt wurden und nicht nach Maßgabe des Sub-Merchant Agreements von den Kundensalden bei Adyen eingezogen werden können.

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, Gastronovi von sämtlichen Forderungen, die von Adyen oder sonstigen Dritten gegenüber Gastronovi im Zusammenhang mit der Nutzung der Adyen-Dienste oder der Gastronovi Dienste durch den Kunden geltend gemacht werden, freizuhalten, soweit nicht Gastronovi ein Verschulden trifft.

10.5 Dies gilt insbesondere auch für behördliche oder sonstige aufsichtsrechtliche Bußgelder oder Strafzahlungen basierend auf dem Verhalten des Kunden, soweit diese nicht ausschließlich wegen eines eigenen Verschuldens von Gastronovi verhängt wurden.

 

11 Laufzeit

11.1 Der Vertrag zur Nutzung der Adyen-Dienste auf Basis dieser Bedingungen hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt wird.

11.2 Die Laufzeit ist zudem gleichlaufend mit dem Software-Nutzungsvertrag. Kündigungen des Software-Nutzungsvertrags führen entsprechend zu einer Beendigung der Laufzeit dieser Bedingungen mit Wirkung zum Beendigungsdatum des Software-Nutzungsvertrags.
Die Laufzeit ist daneben gleichlaufend mit dem Rechtsverhältnis zwischen Gastronovi und Adyen, auf dessen Grundlage Gastronovi die Nutzung der Adyen-Dienste ermöglicht. Bei Beendigung des Rechtsverhältnisses endet auch die Laufzeit dieser Bedingungen und die Nutzungsmöglichkeit der Adyen-Dienste über die Software. Gastronovi wird den Kunden hierauf unverzüglich nach Kenntniserlangung hinweisen.

11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Eine separate Kündigung der Laufzeit dieser Bedingungen ohne gleichzeitige Beendigung des Software-Nutzungsvertrags führt zum Entfall der Nutzungsmöglichkeiten der Adyen-Dienste innerhalb der Software.

11.5 Die Ziff. 6.4, 6.6, 7.5, 9, 13 finden über die Beendigung der Laufzeit dieser Bedingungen hinaus Anwendung, soweit sie sich auf Umstände während der Laufzeit dieser Bedingungen beziehen.

 

12 Änderungsvorbehalt

Gastronovi behält sich das Recht vor, diese Bedingungen oder sonstige Festlegungen von Gastronovi im Zusammenhang mit den Adyen-Diensten oder Gastronovi Diensten separat und unabhängig von den AGB nach billigem Ermessen zu ändern, wenn sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ein Anpassungsbedarf ergibt. Gastronovi wird dem Kunden beabsichtigte Änderungen mit einer Frist von mindestens einem Monat vor beabsichtigtem Inkrafttreten der Änderung anzeigen. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zu Gastronovi mit einer Frist von 2 Wochen und mit Wirkung zum beabsichtigten Inkrafttreten zu kündigen, sollte er mit den Änderungen nicht einverstanden sein. Kündigt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als akzeptiert. Auf diese Folge wird Gastronovi den Kunden bei Mitteilung einer beabsichtigten Änderung hinweisen.

 

13 Schlussbestimmungen

13.1 Auf diese Bedingungen findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

13.2 Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser Bedingungen Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter, angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Gastronovi bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.