Tippgeber werden – so geht’s

In einem kurzen Vorgespräch finden wir heraus, ob wir zueinander passen und wie Du Gastronovi optimal empfehlen kannst. Wir stellen Dir Gastronovi vor und zeigen Dir, wie wir die Digitalisierung der Gastronomie vorantreiben.

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Kontaktiere uns für ein Vorgespräch

Das erste Gespräch ist positiv verlaufen und wir sind beide überzeugt, dass wir gut zusammenpassen? Super, dann erstellen wir einen individuellen Kooperationsvertrag für Dich. Darin halten wir alle wichtigen Details fest, inklusive Deiner individuellen Prämie.

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Erhalte Deinen individuellen Kooperationsvertrag

Von unserem Customer Success Team erhältst Du nach Vertragsschluss eine Kundennummer. Damit kannst Du über das unten stehende Formular Deinen individuellen Empfehlungslink generieren und diesen an Interessierte senden.

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Sende Deinen persönlichen Empfehlungslink

Schließt Dein Kontakt einen Vertrag mit Gastronovi ab, erhältst Du einmalig pro Kunde die vereinbarte Prämie. Die Auszahlung erfolgt nach Zahlungseingang des Neukunden im darauffolgenden Quartal.

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Erhalte Deine Prämie

Häufig gestellte Fragen zum Tippgeber-Programm

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Tippgeber zu werden?

Das Gastronovi Tippgeber-Programm richtet sich an Unternehmen, die in der Gastronomie beratend tätig sind oder die ein starkes Netzwerk in der Branche haben und dort die Digitalisierung vorantreiben wollen. Privatpersonen sind nicht berechtigt, am Tippgeber-Programm teilzunehmen.

Du bist selbst bereits Gastronovi Kundin oder Kunde? Dann ist das Botschafter-Programm das richtige für Dich.

Womit starte ich bei einer Empfehlung?

Prüfe zuerst, welchen konkreten Bedarf Dein Kontakt hat. Durch direkte Lösungsbeispiele oder Kundenbeispiele überzeugst Du schnell. Berichte konkret, wie Gastronovi hilft, Zeit zu sparen, Kosten zu senken und Gäste zu begeistern und zu binden.

Wie sende ich eine Empfehlung?

Melde Dich einfach bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir schauen gemeinsam, ob wir zueinander passen und wie Du Gastronovi optimal weiterempfehlen kannst. Bei gegenseitigem Interesse erstellen wir Dir einen individuellen Vertrag mit Deiner persönlichen Prämie. Sobald Du Deine Kundennummer hast, kannst Du Deinen Empfehlungslink generieren und mit Deinem Netzwerk teilen. Wichtig: Nur über diesen Link kann der geworbene Kunde Dir zugeordnet werden.

Was passiert, nachdem ich eine Empfehlung versendet habe?

Wenn Dein Kontakt über den Empfehlungslink eine Anfrage stellt, wird diese Dir zugeordnet. Entscheidet sich Dein Kontakt für Gastronovi und bucht mindestens eine Softwarelizenz, erhältst Du Deine Prämie nach Zahlung der Rechnung im darauffolgenden Quartal.

Wann erhalte ich meine Prämie?

Die Prämie erhältst Du einmalig (nicht als Privatperson oder Gastronovi Kunde) – nach Zahlung der Rechnung durch den geworbenen Kontakt. Die Prämie wird in der vereinbarten Höhe gewährt. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise auf das angegebene Konto.

Kann mein Kontakt Gastronovi vorab kostenlos testen?

Ja! Über den Empfehlungslink kann ein kostenfreier Testzugang erstellt werden, der automatisch nach 14 Tagen endet.

Sind noch Fragen offen?

Du möchtest Tippgeber werden, bist aber noch unsicher wie? Ob Fragen zur Registrierung, der Prämie oder dem Empfehlungsprozess – unser Team hilft Dir gerne weiter.

 

Tel.: +49 421 40 89 42-115

Teilnahmebedingungen

1. Vertragsgrund


Gastronovi wurde gegründet, um den Gastronomen die Arbeit zu erleichtern. Die Produkte sorgen dafür, dass Gastronomie Freude macht. Gastronovi verschafft durch eine innovative, verlässliche, faire und ganzheitliche Digitalisierung der Geschäftsprozesse dem Gastronomen mehr Zeit und Raum, Gastgeber zu sein. Strategisch bedient Gastronovi dabei ein Kundensegment mit einem passenden Persönlichkeitstyp. Dies ermöglicht Gastronovi, eine hohe Qualitätswahrnehmung beim Kunden zu erzeugen und durch eine langfristige Kundenbeziehung und stetigem Wachstum eine hohe Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Dazu entwickelt und vertreibt Gastronovi Softwarelösungen für die Gastronomie, unter anderem das Kernprodukt „Gastronovi Office“. Dies ist eine Softwarelösung in der Cloud, die in verschiedenen Bausteinen die kompletten Prozesse in der Gastronomie abbildet. Die Installation der Software erfolgt nicht lokal beim Kunden, sondern alle Daten sind zentral und sicher auf Servern in deutschen Rechenzentren abgespeichert und damit laufend und prinzipiell über die von Gastronovi gestellte Applikation oder einen normalen Browser als „Softwareportal“ von überall erreichbar. Gastronovi Office hat dabei die offensichtlichen Vor- und Nachteile einer Cloud-Software, was beiden Parteien bewusst ist. Insbesondere die Umsetzung individueller Wünsche für einzelne Kunden über die angebotenen modularen Möglichkeiten hinaus ist nicht vorgesehen. Sowohl Gastronovi als auch der Tippgeber kennen und schätzen ihre Arbeit und ihre Firmenphilosophie. Daher arbeiten sie vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. Ein Ziel dieser Zusammenarbeit ist der beiderseitige Vorteil bezüglich der Vermarktung und des Vertriebs von Softwarelizenzen sowie Hardwarekomponenten und Dienstleistungen für Kunden aus der Gastronomie und Hotellerie. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserungen der jeweiligen Marktstellung, Umsatzsteigerungen und die Verbesserung der Kundenbetreuung und -zufriedenheit. Die Überzeugung, dass Erfolg nicht im schnellen Umsatz auf Kosten der Kundenbeziehung liegt, teilen beide Parteien und verhalten sich entsprechend.


2. Rechte und Pflichten


Rechte und Pflichten des Tippgebers:
 

  • Der Tippgeber verfügt über Kontakte zu potenziellen Neukunden in Deutschland und vermittelt diese an die Firma Gastronovi GmbH (nachfolgend „Hersteller”).
  • Kommunikation mit dem Hersteller: Der Tippgeber verpflichtet sich, die vorgegebenen Kommunikationsstrukturen und -wege zu nutzen.
  • Die Auszahlung der einmaligen Prämie erfolgt nach erfolgreicher Vermittlung eines Neukunden, sobald dieser seine erste Lizenzrechnung bei Gastronovi vollständig beglichen hat. Die genaue Höhe der Prämie wird separat per E-Mail nach Vertragsabschluss durch den Hersteller bestätigt.
  • Jegliche Zahlungen erfolgen mindestens quartalsweise unbar auf das angegebene Konto des Tippgebers, nachdem die Zahlungsbedingungen des Herstellers erfüllt sind.
  • Der Tippgeber erkennt die Zahlungsmodalitäten (Zahlungsbedingungen/Auszahlungsmodalitäten) des Herstellers an, auch wenn der Tippgeber einen eigenen Vertrag vorgelegt hat, indem Zahlungsmodalitäten geregelt sind, und der Hersteller diesen Vertrag zusätzlich zu dieser Vereinbarung unterzeichnet hat.


Rechte und Pflichten des Herstellers:
 

  • Sämtliche Rechte zum Vertrieb der Software verbleiben bei dem Hersteller.
  • Der Hersteller wird den Tippgeber regelmäßig über Neuigkeiten, weitere Entwicklungen, neue Hardware sowie Integrationen über verschiedene Kanäle informieren (Newsletter, Webinar, Chat, E-Mail etc.).
  • Darüber hinaus hat der Hersteller keine weiteren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Insbesondere ist der Hersteller nicht verpflichtet, einen Vertrag mit dem potenziellen Neukunden abzuschließen, soweit der potenzielle Neukunde nicht in das Unternehmensprofil zu passen scheint.


3. Wettbewerbsrechtliche Regelungen
 

  • Der Tippgeber wird irreführende Werbung mit dem Namen oder den Produkten des Herstellers unterlassen.
  • Die Verwendung von Marketinginstrumenten des Herstellers (Logos u. ä.) bedarf der Zustimmung des Herstellers und ist daher nur nach vorheriger Absprache in Textform erlaubt.


4. Datenschutz
 

  • Der Tippgeber hält die in Deutschland geltenden Datenschutz-Regelungen ein.


5. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
 

  • Vertragsbeginn:
    Der Vertrag tritt mit dem angegebenen „Vertragsbeginn“ in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • Form der Kündigung:
    Jede Kündigung bedarf der Textform.
  • Ordentliche Kündigung:
    Dieser Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten von beiden Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden.
  • Außerordentliche Kündigung:
    Das Recht zu außerordentlicher oder fristloser Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
    • Der Hersteller ist mit einer Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten in Verzug,
    • eine der Vertragsparteien verletzt wiederholt trotz Abmahnung und/oder Nachfristsetzung wesentliche Vertragspflichten und beeinträchtigt durch diese Pflichtverletzung den anderen Vertragspartner erheblich,
    • betrügerische Handlungen,
    • jeglicher Täuschungsversuch, der zu einem finanziellen Schaden des Herstellers führt, wobei die Höhe hierbei irrelevant ist.
  • Rückgabe von Unterlagen:
    Bei Beendigung dieser Vereinbarung haben die Vertragspartner unverzüglich alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen, Preislisten u. a. zurückzugeben.


6. Schlussbestimmungen
 

  • Insbesondere für die Nutzung / Verfügbarkeit / Updates, und auch sonst gelten die stets aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gastronovi GmbH. Die jeweils aktuelle Version ist unter www.gastronovi.com/agb zu finden.
  • Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
  • Für den Fall, dass beide Parteien zusätzlich den von der jeweils anderen Partei vorgelegten Vertrag unterschreiben und diese Verträge sich widersprechende AGB aufweisen, werden die AGB beider Seiten fester Vertragsbestandteil, soweit sie inhaltlich übereinstimmen (Prinzip der Kongruenzgeltung). Soweit sich die Regelungen der Verträge inhaltlich widersprechen, oder der Regelungsgehalt dieser Vereinbarung weiterreichend ist, gelten diese Regelungen als besondere Vereinbarungen (Individualabreden, § 305b BGB).
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben.
  • Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz der Gastronovi GmbH.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist im Rahmen der Vertragsauslegung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten entspricht.


Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gastronovi GmbH, Bremen